Personalverwaltung
Die Personalverwaltung ist ein komplexes Gebiet, auf dem man sich keine Fehler erlauben darf. Bei Einstellung eines neuen Mitarbeiters sind Sie dazu verpflichtet, den Arbeitsvertrag frist- und formgerecht zu verfassen und die Eintrittserklärung auszustellen. Die Bezüge müssen präzise unter Berücksichtigung verschiedener Details berechnet werden: Krankheitszeiten, Abwesenheit, Überstunden, Urlaubstage... Schliesslich ist im Falle eines Vertragsendes das anwendbare Verfahren ebenfalls strikt einzuhalten: Kündigungsfrist und Entschädigung, Arbeitszeugnis...
Unser Angebot
Die Fiduciaire des P.M.E. bietet Unternehmern eine vollständige Palette an Leistungen und Dienstleistungen zur Personalverwaltung. Sie deckt somit alle pflichtigen, notwendigen und nützlichen Bereiche der Sozialgesetzgebung ab.
Die Fiduciaire des P.M.E. erbringt auf Grundlage der Datenblätter und der vom Arbeitnehmer geleisteten Arbeitsstunden:
-
die Berechnung der Löhne und Gehälter
-
die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung
-
die sozial- und steuerrechtlichen Formalitäten
-
die Unterstützung bei allen Aspekten in Bezug auf das Centre Commun de la Sécurité Sociale (Sozialversicherungsträger), die Administration des Contributions Directes (Steuerverwaltung) sowie weitere Behörden
Zusätzlich bieten wir an:
-
den Versand der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
-
die Erstellung und Übermittlung der Zahlungsanweisungen
-
die Verfassung der Lohntabellen
-
die Erstellung der jährlichen Ausbildungsbilanz
-
die Beantwortung der Erhebungen des STATEC und der Berufsverbände
Kontaktieren Sie die Fiduciaire des P.M.E. für:
-
Festsetzung der Kündigungsfrist
-
Berechnung der Kündigungsentschädigung oder Abfindung
-
Berechnung des Resturlaubs
-
Verfassung des Arbeitszeugnisses
-
Erledigung der Formalitäten für das Arbeitsamt (ADEM)
-
Abmeldung beim Centre Commun de la Sécurité Sociale
Die Fiduciaire des P.M.E. wird Ihnen im Rahmen dieser Wahl behilflich sein bei:
-
der Ausarbeitung und Veröffentlichung der Wahllisten
-
der Organisation der Wahl
-
der Weiterleitung der Unterlagen an die Gewerbeaufsicht (ITM)